Lebens|t|räume – Partnerschaft
Der „Lebens-t-räume“-Verlag, Wolfgang Maiworm, arbeitet mit Institutionen zusammen, die die Themen „Gesundheit und Bewusstsein“ mit ihren Angeboten (Dienstleistungen und Produkte) glaubwürdig vertreten.
Die Partnerschaft beinhaltet, dass „Lebens-t-räume“ beauftragt wird, den Kunden der jeweiligen Institution monatlich ein „Lebens-t-räume“-Exemplar zuzusenden.
Innerhalb dieses Exemplars sind monatlich jeweils 2 Seiten der Institution veröffentlicht. Der Inhalt dieser beiden Seiten wird von der Institution bestimmt; es ist vorgesehen, den Kunden jene Informationen in diesen Beiträgen zukommen zu lassen, die ggf. bisher in Briefen, eigenen Mitteilungsblättern usw. übermittelt wurden. –
Die Gestaltung der Seiten kann die Institution selbst vornehmen oder aber Text- und Bildbeiträge dem Verlag monatlich bis spätestens 25. zusenden, um die Gestaltung dort vornehmen zu lassen. – Die Erscheinung erfolgt dann am 10. des darauffolgenden Monats.
Ziel ist es, regelmäßig monatlich den Kundenkreis gezielter, umfassender, kontinuierlicher zu informieren, um die Bindung an die Institution zu optimieren.
Die Konditionen sind für alle Institutionen gleich und lauten wie folgt:
Die Institution gibt dem Verlag die Adressen, an die mindestens für ein Jahr die
„Lebens-t-räume“, in denen zwei Seiten der Institution platziert sind, gesandt werden muss. Je nach Anzahl der Adressen differieren die Kosten, die der Institution entstehen:
- Pro Adresse (bis 200) : 8 Euro
- Pro Adresse (201-500): 6 Euro
- Pro Adresse (501-1000): 5 Euro
- Pro Adresse (1001-…..): 3 Euro
Beispiel zu 1.: 100 Adressen a 8 Euro = 800 Euro
Beispiel zu 2.: 300 Adressen a 6 Euro = 1.800 Euro
Beispiel zu 3.: 600 Adressen a 5 Euro = 3.000 Euro
Bei Vorauszahlung für 1 Jahr abzüglich 15 % Rabatt
Beispiel: 300 Adressen a 5 Euro = 1.500 Euro x 12 Monate = 18.000 Euro
./. 15 % = 15.300 Euro.
Sonderregelung für die Einstellung von Seiten über die vereinbarten 2 Seiten pro Ausgabe hinaus: Jede weitere Seite kostet 400 Euro.
Die an den Verlag zu zahlenden Beträge refinanziert die jeweilige Institution, indem sie ihre Kunden/Mitglieder von diesem „Pflicht-Abonnement“ überzeugt.
Im Rahmen eines Mitgliedsbeitrags, dessen Höhe die Institution bestimmt (oft existiert bereits eine solche Regelung), sind ggf. noch weitere Leistungen der Institution enthalten.